{"id":317,"date":"2023-11-24T11:39:25","date_gmt":"2023-11-24T10:39:25","guid":{"rendered":"https:\/\/freede-transporte.de\/?page_id=317"},"modified":"2024-03-11T12:07:29","modified_gmt":"2024-03-11T11:07:29","slug":"adsp","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/freede-transporte.de\/adsp\/","title":{"rendered":"ADSp"},"content":{"rendered":"

[et_pb_section fb_built=“1″ _builder_version=“4.22.1″ _module_preset=“default“ custom_padding=“39px||39px||true|false“ global_colors_info=“{}“][et_pb_row _builder_version=“4.22.1″ _module_preset=“default“ locked=“off“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.22.1″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n

Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen<\/h2>\n

“ content_phone=“<\/p>\n

Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen<\/h2>\n

“ content_last_edited=“on|phone“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ header_2_font=“Oswald|700||on|||||“ header_2_text_align=“left“ header_2_text_color=“#071323″ header_2_font_size=“48px“ header_2_line_height=“1.25em“ custom_margin=“-6px||6px||false|false“ custom_padding=“0px||0px||false|false“ header_2_font_size_tablet=“48px“ header_2_font_size_phone=“28px“ header_2_font_size_last_edited=“on|phone“ locked=“off“ global_colors_info=“{%22gcid-17ca1a99-7a76-468b-ba14-406e82a160fa%22:%91%22header_text_color%22%93}“]<\/p>\n

Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen<\/h2>\n

[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row use_custom_gutter=“on“ make_equal=“on“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ width=“90%“ custom_padding=“||5px|||“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.22.1″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_text _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ text_font=“||||||||“ text_text_color=“#575756″ text_line_height=“1.8em“ link_text_color=“gcid-17ca1a99-7a76-468b-ba14-406e82a160fa“ header_3_font=“OpenSans_local|700|||||||“ header_3_text_color=“#3AABB5″ header_3_font_size=“18px“ locked=“off“ global_colors_info=“{%22gcid-17ca1a99-7a76-468b-ba14-406e82a160fa%22:%91%22link_text_color%22%93}“]<\/p>\n

Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2017 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Gro\u00dfhandel, Au\u00dfenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband G\u00fcterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband M\u00f6belspedition und Logistik (AM\u00d6), Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) und Handelsverband Deutschland (HDE). <\/span><\/p>\n

Diese Empfehlung ist unverbindlich. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, vom Inhalt dieser Empfehlung abweichende Vereinbarungen zu treffen.<\/span><\/p>\n

Download:\u00a0Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)<\/a><\/strong><\/span><\/p>\n

[\/et_pb_text][et_pb_accordion db_closeable=“on“ db_initial_state=“all_closed“ open_toggle_text_color=“gcid-1c3d7d90-bb95-4553-acc7-dcb5a9820598″ open_toggle_background_color=“#FFFFFF“ closed_toggle_text_color=“gcid-1c3d7d90-bb95-4553-acc7-dcb5a9820598″ closed_toggle_background_color=“#ffffff“ icon_color=“gcid-17ca1a99-7a76-468b-ba14-406e82a160fa“ use_icon_font_size=“on“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ toggle_text_color=“gcid-17ca1a99-7a76-468b-ba14-406e82a160fa“ toggle_level=“h2″ toggle_font=“Oswald_local|700|||||||“ toggle_font_size=“18px“ toggle_line_height=“1.3em“ closed_toggle_font=“||||||||“ closed_toggle_line_height=“1.4em“ body_font=“||||||||“ body_text_color=“#575756″ body_line_height=“1.5em“ body_link_text_color=“#9f824a“ background_color=“#FFFFFF“ width_tablet=““ width_phone=“100%“ width_last_edited=“on|phone“ custom_margin=“20px|10px||10px|false|true“ custom_margin_tablet=“0px|10px||10px|false|true“ custom_margin_phone=“0px|0px||0px|false|true“ custom_margin_last_edited=“on|phone“ custom_padding=“25px||25px|0px|true|false“ hover_enabled=“0″ toggle_font_size_tablet=“26px“ toggle_font_size_phone=“22px“ toggle_font_size_last_edited=“on|phone“ border_width_all=“0px“ border_color_all=“gcid-17ca1a99-7a76-468b-ba14-406e82a160fa“ border_width_bottom=“1px“ border_color_bottom=“gcid-1c3d7d90-bb95-4553-acc7-dcb5a9820598″ use_border_color=“off“ global_colors_info=“{%22gcid-17ca1a99-7a76-468b-ba14-406e82a160fa%22:%91%22icon_color%22,%22toggle_text_color%22,%22border_color_all%22%93,%22gcid-1c3d7d90-bb95-4553-acc7-dcb5a9820598%22:%91%22open_toggle_text_color%22,%22closed_toggle_text_color%22,%22border_color_bottom%22%93}“ sticky_enabled=“0″][et_pb_accordion_item title=“-“ open=“on“ _builder_version=“4.22.2″ _module_preset=“default“ custom_css_main_element=“display:none;“ global_colors_info=“{}“][\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“1. Begriffsbestimmungen“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

Allgemeine Hinweise<\/h3>\n

1.1 Ablieferung Der Begriff der Ablieferung umfasst auch die Auslieferung bei Lagergesch\u00e4ften.<\/p>\n

1.2 Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschlie\u00dft.<\/p>\n

1.3 Diebstahlgef\u00e4hrdetes Gut Gut, das einem erh\u00f6hten Raub- und Diebstahlrisiko ausgesetzt ist, wie Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenst\u00e4nde, Antiquit\u00e4ten, Scheckkarten, Kreditkarten oder andere Zahlungsmittel, Wertpapiere, Valoren, Dokumente, Spirituosen, Tabakwaren, Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsger\u00e4te, EDV-Ger\u00e4te und -Zubeh\u00f6r sowie Chip-Karten.<\/p>\n

1.4 Empf\u00e4nger Die Rechtsperson, an die das Gut nach dem Verkehrsvertrag oder aufgrund wirksamer Weisung des Auftraggebers oder eines sonstigen Verf\u00fcgungsberechtigten abzuliefern ist.<\/p>\n

1.5 Fahrzeug Ein zum Transport von einem Gut auf Verkehrswegen eingesetztes Bef\u00f6rderungsmittel.<\/p>\n

1.6 Gef\u00e4hrliche G\u00fcter G\u00fcter, von denen auch im Rahmen einer normal verlaufenden Bef\u00f6rderung, Lagerung oder sonstigen T\u00e4tigkeit eine unmittelbare Gefahr f\u00fcr Personen, Fahrzeuge und Rechtsg\u00fcter Dritter ausgehen kann. Gef\u00e4hrliche G\u00fcter sind insbesondere die G\u00fcter, die in den Anwendungsbereich einschl\u00e4giger Gefahrgutgesetze und -verordnungen sowie gefahrstoff-, wasser- oder abfallrechtlicher Vorschriften fallen.<\/p>\n

1.7 Lademittel Mittel zur Zusammenfassung von Packst\u00fccken und zur Bildung von Ladeeinheiten, z. B. Paletten, Container, Wechselbr\u00fccken, Beh\u00e4lter.<\/p>\n

1.8 Ladestelle\/Entladestelle Die postalische Adresse, soweit die Parteien nicht eine genauere Ortsbestimmung getroffen haben.<\/p>\n

1.9 Leistungszeit Die Zeit (Datum, Uhrzeit), zu der eine bestimmte Leistung zu erbringen ist, z. B. ein Zeitfenster oder ein Zeitpunkt.<\/p>\n

1.10 Packst\u00fccke Einzelst\u00fccke oder vom Auftraggeber zur Abwicklung des Auftrags gebildete Einheiten mit und ohne Lademittel, die der Spediteur als Ganzes zu behandeln hat (Frachtst\u00fccke im Sinne von \u00a7\u00a7 409, 431, 504 HGB<\/p>\n

1.11 Schadenfall \/ Schadenereignis Ein Schadenfall liegt vor, wenn ein Gesch\u00e4digter aufgrund eines \u00e4u\u00dferen Vorgangs einen Anspruch aus einem Verkehrsvertrag oder anstelle eines verkehrsvertraglichen Anspruchs geltend macht; ein Schadenereignis liegt vor, wenn aufgrund eines \u00e4u\u00dferen Vorgangs mehrere Gesch\u00e4digte aus mehreren Verkehrsvertr\u00e4gen Anspr\u00fcche geltend machen.<\/p>\n

1.12 Schnittstelle Nach \u00dcbernahme und vor Ablieferung des Gutes durch den Spediteur jede \u00dcbergabe des Gutes von einer Rechtsperson auf eine andere, jede Umladung von einem Fahrzeug auf ein anderes, jede (Zwischen-)Lagerung.<\/p>\n

1.13 Spediteur Die Rechtsperson, die mit dem Auftraggeber einen Verkehrsvertrag abschlie\u00dft. Spediteure in diesem Sinne sind insbesondere Frachtf\u00fchrer im Sinne von \u00a7 407 HGB, Spediteure im Sinne von \u00a7 453 HGB, Lagerhalter im Sinne von \u00a7 467 HGB und Verfrachter im Sinne von \u00a7\u00a7 481, 527 HGB.<\/p>\n

1.14 Verkehrsvertr\u00e4ge Vertr\u00e4ge des Spediteurs \u00fcber alle Arten von T\u00e4tigkeiten, gleichg\u00fcltig ob sie Speditions-, Fracht-, Seefracht-, Lageroder sonstige \u00fcblicherweise zum Speditionsgewerbe geh\u00f6rende Gesch\u00e4fte (z. B. Zollabwicklung, Sendungsverfolgung, Umschlag) betreffen. Diese umfassen auch speditions\u00fcbliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Bef\u00f6rderung oder Lagerung von G\u00fctern in Zusammenhang stehen, insbesondere T\u00e4tigkeiten wie Bildung von Ladeeinheiten, Kommissionieren, Etikettieren und Verwiegen von G\u00fctern und Retourenabwicklung. Als Frachtvertr\u00e4ge gelten auch Lohnfuhrvertr\u00e4ge \u00fcber die Gestellung bemannter Kraftfahrzeuge zur Verwendung nach Weisung des Auftraggebers.<\/p>\n

1.15 Verlader Die Rechtsperson, die das Gut nach dem Verkehrsvertrag oder aufgrund wirksamer Weisung zur Bef\u00f6rderung \u00fcbergibt.<\/p>\n

1.16 Vertragswesentliche Pflichten Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Verkehrsvertrags (Ziffer 1.14) erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf.<\/p>\n

1.17 Wertvolles Gut Gut mit einem tats\u00e4chlichen Wert am Ort und zur Zeit der \u00dcbernahme von mindestens 100 Euro\/kg.<\/p>\n

1.18 Zeitfenster Vereinbarter Leistungszeitraum f\u00fcr die Ankunft des Spediteurs an der Lade- oder der Entladestelle.<\/p>\n

1.19 Zeitpunkt Vereinbarter Leistungszeitpunkt f\u00fcr die Ankunft des Spediteurs an der Lade- oder der Entladestelle.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“2. Anwendungsbereich“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

2.1 Die ADSp gelten f\u00fcr alle Verkehrsvertr\u00e4ge des Spediteurs als Auftragnehmer.<\/p>\n

2.2 Gesetzliche Bestimmungen, von denen im Wege vorformulierter Vertragsbedingungen nicht abgewichen werden darf, gehen den ADSp vor.<\/p>\n

2.3 Die ADSp gelten nicht f\u00fcr Gesch\u00e4fte, die ausschlie\u00dflich zum Gegenstand haben<\/p>\n

2.3.1 Verpackungsarbeiten,<\/p>\n

2.3.2 die Bef\u00f6rderung und Lagerung von abzuschleppendem oder zu bergendem Gut,<\/p>\n

2.3.3 die Bef\u00f6rderung und Lagerung von Umzugsgut im Sinne von \u00a7 451 HGB,<\/p>\n

2.3.4 Lagerung und Digitalisierung von Akten; Akten sind alle Arten von verk\u00f6rperten und digitalisierten Gesch\u00e4ftspapieren, Dokumenten, Datentr\u00e4gern sowie von gleichartigen der Sammlung von Informationen dienenden Sachen,<\/p>\n

2.3.5 Schwer- oder Gro\u00dfraumtransporte, deren Durchf\u00fchrung eine verkehrsrechtliche Transporterlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung erfordert, Kranleistungen und damit zusammenh\u00e4ngende Montagearbeiten.<\/p>\n

2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsvertr\u00e4ge mit Verbrauchern i.S.v. \u00a7 13 BGB.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“3. Pflichten des Auftraggebers bei Auftragserteilung; Informationspflichten, besondere G\u00fcterarten“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

3.1 Der Auftraggeber unterrichtet den Spediteur rechtzeitig \u00fcber alle ihm bekannten, wesentlichen, die Ausf\u00fchrung des Auftrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu z\u00e4hlen<\/p>\n

3.1.1 Adressen, Art und Beschaffenheit des Gutes, das Rohgewicht (inklusive Verpackung und vom Auftraggeber gestellte Lademittel) oder die anders angegebene Menge, Kennzeichen, Nummern, Anzahl und Art der Packst\u00fccke, besondere Eigenschaften des Gutes (wie lebende Tiere, Pflanzen, Verderblichkeit), der Warenwert (z. B. f\u00fcr zollrechtliche Zwecke oder eine Versicherung des Gutes nach Ziffer 21), und Lieferfristen,<\/p>\n

3.1.2 alle \u00f6ffentlich-rechtlichen, z. B. zollrechtlichen, au\u00dfenwirtschaftsrechtlichen (insbesondere waren-, personen- oder l\u00e4nderbezogenen Embargos) und sicherheitsrechtlichen Verpflichtungen,<\/p>\n

3.1.3 im Falle von Seebef\u00f6rderungen alle nach den seerechtlichen Sicherheitsbestimmungen (z. B. SOLAS) erforderlichen Daten in der vorgeschriebenen Form,<\/p>\n

3.1.4 Dritten gegen\u00fcber bestehende gewerbliche Schutzrechte, z. B. marken- und lizenzrechtliche Beschr\u00e4nkungen, die mit dem Besitz des Gutes verbunden sind, sowie gesetzliche oder beh\u00f6rdliche Hindernisse, die der Auftragsabwicklung entgegenstehen,<\/p>\n

3.1.5 besondere technische Anforderungen an das Bef\u00f6rderungsmittel und spezielle Ladungssicherungsmittel, die der Spediteur gestellen soll.<\/p>\n

3.2 Bei gef\u00e4hrlichem Gut hat der Auftraggeber rechtzeitig dem Spediteur in Textform die Menge, die genaue Art der Gefahr und \u2013 soweit erforderlich \u2013 die zu ergreifenden Vorsichtsma\u00dfnahmen mitzuteilen. Handelt es sich um Gefahrgut im Sinne des Gesetzes \u00fcber die Bef\u00f6rderung gef\u00e4hrlicher G\u00fcter oder um sonstige G\u00fcter, f\u00fcr deren Bef\u00f6rderung oder Lagerung besondere gefahrgut- oder abfallrechtliche Vorschriften bestehen, so hat der Auftraggeber die f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Auftrags erforderlichen Angaben, insbesondere die Klassifizierung nach dem einschl\u00e4gigen Gefahrgutrecht, mitzuteilen und sp\u00e4testens bei \u00dcbergabe des Gutes die erforderlichen Unterlagen zu \u00fcbergeben.<\/p>\n

3.3 Bei wertvollem oder diebstahlgef\u00e4hrdetem Gut hat der Auftraggeber im Auftrag den Spediteur in Textform \u00fcber Art und Wert des Gutes und das bestehende Risiko zu informieren, so dass der Spediteur \u00fcber die Annahme des Auftrags entscheiden oder angemessene Ma\u00dfnahmen f\u00fcr eine sichere und schadenfreie Abwicklung des Auftrags treffen kann. Nimmt er diesen Auftrag an, ist der Spediteur verpflichtet, geeignete Sicherungsma\u00dfnahmen zum Schutz des Gutes zu ergreifen.<\/p>\n

3.4 Der Auftraggeber hat dem Spediteur alle Urkunden und sonstigen Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen und Ausk\u00fcnfte (z. B. Eintarifierung) zu erteilen, die insbesondere f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Zoll- oder sonstige gesetzlich vorgeschriebene Behandlung \u2013 hierzu z\u00e4hlen auch Sicherheitskontrollen z. B. f\u00fcr Luftfrachtsendungen \u2013 des Gutes notwendig sind.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“4. Rechte und Pflichten des Spediteurs“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

4.1 Der Spediteur hat die Interessen des Auftraggebers wahrzunehmen. Er hat den ihm erteilten Auftrag auf offensichtliche M\u00e4ngel zu pr\u00fcfen und dem Auftraggeber alle ihm bekannten Gefahrumst\u00e4nde f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages unverz\u00fcglich anzuzeigen. Erforderlichenfalls hat er Weisungen einzuholen.<\/p>\n

4.2 Der Spediteur hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die von ihm zur Transportabwicklung eingesetzten Fahrzeuge, Ladungssicherungsmittel und, soweit die Gestellung von Lademitteln vereinbart ist, diese in technisch einwandfreiem Zustand sind, den gesetzlichen Vorschriften und den im Verkehrsvertrag gestellten Anforderungen f\u00fcr das Gut entsprechen. Fahrzeuge und Lademittel sind mit den \u00fcblichen Vorrichtungen, Ausr\u00fcstungen oder Verfahren zum Schutz gegen Gefahren f\u00fcr das Gut, insbesondere Ladungssicherungsmitteln, auszustatten. Fahrzeuge sollen schadstoffarm, l\u00e4rmreduziert und energiesparend sein.<\/p>\n

4.3 Der Spediteur hat zuverl\u00e4ssiges und entsprechend der T\u00e4tigkeit fachlich geschultes, geeignetes und ordnungsgem\u00e4\u00df besch\u00e4ftigtes Fahrpersonal und, soweit erforderlich, mit Fahrerbescheinigung einzusetzen.<\/p>\n

4.4 Der Spediteur hat auf einem fremden Betriebsgel\u00e4nde eine dort geltende und ihm bekanntgemachte Haus-, Betriebsoder Baustellenordnung zu befolgen. \u00a7 419 HGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n

4.5 Der Spediteur ist berechtigt, die zollamtliche Abwicklung von der Erteilung einer schriftlichen Vollmacht abh\u00e4ngig zu machen, die ihm eine direkte Vertretung erm\u00f6glicht.<\/p>\n

4.6 Wird der Spediteur mit der grenz\u00fcberschreitenden Bef\u00f6rderung des Gutes oder der Import- oder Exportabfertigung beauftragt, so beinhaltet dieser Auftrag im Zweifel auch die zollamtliche oder sonst gesetzlich vorgeschriebene Behandlung des Gutes, wenn ohne sie die grenz\u00fcberschreitende Bef\u00f6rderung bis zum Bestimmungsort nicht ausf\u00fchrbar ist. Er darf hierbei<\/p>\n

4.6.1 Verpackungen \u00f6ffnen, wenn dies zum Zweck der Durchf\u00fchrung einer gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle (z. B. Spediteur als Reglementierter Beauftragter) erforderlich ist, und anschlie\u00dfend alle zur Auftragsabwicklung erforderlichen Ma\u00dfnahmen treffen, z. B. das Gut neu verpacken,<\/p>\n

4.6.2 die zollamtlich festgesetzten Abgaben auslegen.<\/p>\n

4.7 Bei einem G\u00fcter- oder Versp\u00e4tungsschaden hat der Spediteur auf Verlangen des Auftraggebers oder Empf\u00e4ngers diesem unverz\u00fcglich alle zur Sicherung von Schadensersatzanspr\u00fcchen erforderlichen und ihm bekannten Informationen zu verschaffen.<\/p>\n

4.8 Der dem Spediteur erteilte Auftrag umfasst mangels ausdr\u00fccklicher Vereinbarung nicht 4.8.1 die Gestellung und den Tausch von Paletten oder sonstigen Lademitteln,<\/p>\n

4.8.2 die Ver- und Entladung der G\u00fcter, es sei denn, aus den Umst\u00e4nden oder der Verkehrssitte ergibt sich etwas anderes, 4.8.3 ein Umladeverbot (\u00a7 486 HGB findet keine Anwendung),<\/p>\n

4.8.4 die Bereitstellung eines Sendungsverfolgungssystems, essei denn, dies ist branchen\u00fcblich, wobei Ziffer 14 unber\u00fchrt bleibt,<\/p>\n

4.8.5 Retouren, Umfuhren und verdeckte Beiladungen. Werden in Abweichung vom Auftrag vom Auftraggeber ein oder mehrere weitere Packst\u00fccke zum Transport \u00fcbergeben und nimmt der Spediteur dieses oder diese Packst\u00fccke zum Transport an, so schlie\u00dfen der Spediteur und der Auftraggeber \u00fcber dieses Gut einen neuen Verkehrsvertrag ab. Bei Retouren oder verdeckten Beiladungen gelten mangels abweichender Vereinbarungen die Bestimmungen des urspr\u00fcnglichen Verkehrsvertrages. Ziffer 5.2 bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n

4.9 Weitergehende Leistungs- und Informationspflichten, z. B. \u00fcber Qualit\u00e4tsmanagementma\u00dfnahmen und deren Einhaltung (Audits) sowie Monitoring- und Bewertungssysteme und Leistungskennzahlen, bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen Vereinbarung.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“5. Kontaktperson, elektronische Kommunikation und Dokumente“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

5.1 Auf Verlangen einer Vertragspartei benennt jede Vertragspartei f\u00fcr den Empfang von Informationen, Erkl\u00e4rungen und Anfragen f\u00fcr die Vertragsabwicklung eine oder mehrere Kontaktpersonen und teilt Namen und Kontaktadressen der anderen Partei mit. Diese Angaben sind bei Ver\u00e4nderung zu aktualisieren. Bestimmt eine Partei keine Kontaktperson, gilt diejenige Person als Kontaktperson, die den Verkehrsvertrag f\u00fcr die Partei abgeschlossen hat. \u00dcber das Gesetz hinausgehende Informationspflichten, z. B. \u00fcber Ma\u00dfnahmen des Spediteurs im Falle von St\u00f6rungen, insbesondere einer drohenden Versp\u00e4tung in der \u00dcbernahme oder Ablieferung, bei Bef\u00f6rderungs- oder Ablieferungshindernissen, bei Sch\u00e4den am Gut oder anderen St\u00f6rungen (Notfallkonzept) bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen Vereinbarung.<\/p>\n

5.2 Mangels ausdr\u00fccklicher Vereinbarung bed\u00fcrfen vertragliche Erkl\u00e4rungen des Lager- und Fahrpersonals zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der jeweiligen Vertragspartei.<\/p>\n

5.3 Der Auftraggeber hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass der Verlader oder Empf\u00e4nger f\u00fcr den Auftraggeber die an der Lade- oder Entladestelle zur Abwicklung des Verkehrsvertrags erforderlichen Erkl\u00e4rungen abgibt und tats\u00e4chliche Handlungen, wie die \u00dcbergabe oder \u00dcbernahme des Gutes, vornimmt.<\/p>\n

5.4 Wenn dies zwischen dem Auftraggeber und dem Spediteur vereinbart ist, werden die Parteien per EDI (Electronic Data Interchange)\/DF\u00dc (Datenfern\u00fcbertragung) Sendungsdaten einschlie\u00dflich der Rechnungserstellung \u00fcbermitteln bzw. empfangen. Die \u00fcbermittelnde Partei tr\u00e4gt die Gefahr f\u00fcr den Verlust, die Vollst\u00e4ndigkeit und die Richtigkeit der \u00fcbermittelten Daten.<\/p>\n

5.5 Bei einer Vereinbarung nach Ziffer 5.4 stellen die Parteien sicher, dass das eigene IT-System betriebsbereit ist und die \u00fcblichen Sicherheits- und Kontrollma\u00dfnahmen durchgef\u00fchrt werden, um den elektronischen Datenaustausch vor dem Zugriff Dritter zu sch\u00fctzen sowie der Ver\u00e4nderung, dem Verlust oder der Zerst\u00f6rung elektronisch \u00fcbermittelter Daten vorzubeugen. Jede Partei ist verpflichtet, der anderen Partei rechtzeitig \u00c4nderungen ihres IT-Systems mitzuteilen, die Auswirkungen auf den elektronischen Datenaustausch haben k\u00f6nnen.<\/p>\n

5.6 Elektronisch oder digital erstellte Dokumente, insbesondere Abliefernachweise, stehen schriftlichen Dokumenten gleich. Zudem ist jede Partei berechtigt, schriftliche Dokumente lediglich elektronisch oder digital zu archivieren und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften die Originale zu vernichten.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“6. Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten des Auftraggebers“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

6.1 Das Gut ist vom Auftraggeber zu verpacken und, soweit dies erforderlich ist, mit deutlich und haltbar angebrachten Kennzeichen f\u00fcr ihre auftragsgem\u00e4\u00dfe Behandlung zu versehen. Alte Kennzeichen sind zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Gleiches gilt f\u00fcr Packst\u00fccke.<\/p>\n

6.2 Dar\u00fcber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet,<\/p>\n

6.2.1 zu e i n e r Sendung geh\u00f6rende Packst\u00fccke als zusammengeh\u00f6rig erkennbar zu kennzeichnen,<\/p>\n

6.2.2 Packst\u00fccke \u2013 soweit erforderlich \u2013 so herzurichten, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen \u00e4u\u00dferlich sichtbarer Spuren nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“7. Ladungssicherungs- und Kontrollpflichten des Spediteurs“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

7.1 Erfolgt die Ver- oder Entladung an mehr als einer Lade- oder Entladestelle, stellt der Spediteur nach Abschluss der bef\u00f6rderungssicheren Verladung eines Gutes die Ladungssicherung durchgehend bis zur letzten Entladestelle sicher.<\/p>\n

7.2 Der Spediteur ist verpflichtet, an jeder Schnittstelle Kontrollen durchzuf\u00fchren. Er hat das Gut auf Vollz\u00e4hligkeit und Identit\u00e4t sowie \u00e4u\u00dferlich erkennbare Sch\u00e4den und Unversehrtheit von Label, Plomben und Verschl\u00fcssen zu \u00fcberpr\u00fcfen und Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten zu dokumentieren.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“8. Quittung“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

8.1 Der Spediteur hat die \u00dcbernahme des Gutes \u2013 gegebenenfalls mit Vorbehalt \u2013 zu quittieren. Mit der \u00dcbernahmequittung best\u00e4tigt der Spediteur im Zweifel nur die Anzahl und Art der Packst\u00fccke, nicht jedoch deren Inhalt, Wert, Gewicht oder anders angegebene Menge.<\/p>\n

8.2 Bei vorgeladenen oder geschlossenen Ladeeinheiten wie Containern oder Wechselbr\u00fccken und vorab vom Auftraggeber \u00fcbermittelten Daten gilt die Richtigkeit einer \u00dcbernahmequittung \u00fcber Anzahl und Art der geladenen Packst\u00fccke als widerlegt, wenn der Spediteur dem Auftraggeber unverz\u00fcglich (Mengen-) Differenzen und Besch\u00e4digungen meldet, nachdem er die Ladeeinheit entladen hat.<\/p>\n

8.3 Als Ablieferungsnachweis hat der Spediteur vom Empf\u00e4nger eine Ablieferungsquittung \u00fcber die im Auftrag oder in sonstigen Begleitpapieren genannten Packst\u00fccke zu verlangen. Weigert sich der Empf\u00e4nger, die Ablieferungsquittung zu erteilen, so hat der Spediteur Weisung einzuholen. Der Auftraggeber kann die Herausgabe der Ablieferungsquittung innerhalb eines Jahres nach Ablieferung des Gutes verlangen.<\/p>\n

8.4 Als \u00dcbernahme- oder Ablieferungsquittung dienen alle die Auftragsdurchf\u00fchrung nachweisenden, unterzeichneten Dokumente, wie Lieferscheine, Spediteur\u00fcbernahmescheine, Fracht- und Seefrachtbriefe, Ladescheine oder Konnossemente.<\/p>\n

8.5 Die \u00dcbernahme- oder Ablieferungsquittung kann auch elektronisch oder digital erstellt werden, es sei denn, der Auftraggeber verlangt die Ausstellung eines Fracht- oder Seefrachtbriefs, Ladescheins oder Konnossements.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“9. Weisungen“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

Der Spediteur ist verpflichtet, jede ihm nach Vertragsschluss erteilte Weisung \u00fcber das Gut zu beachten, es sei denn, die Ausf\u00fchrung der Weisung droht Nachteile f\u00fcr den Betrieb seines Unternehmens oder Sch\u00e4den f\u00fcr die Auftraggeber oder Empf\u00e4nger anderer Sendungen mit sich zu bringen. Beabsichtigt der Spediteur, eine ihm erteilte Weisung nicht zu befolgen, so hat er denjenigen, der die Weisung gegeben hat, unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/span><\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“10. Fracht\u00fcberweisung, Nachnahme“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

Die Mitteilung des Auftraggebers, der Auftrag sei unfrei abzufertigen oder z. B. nach Ma\u00dfgabe der Incoterms f\u00fcr Rechnung des Empf\u00e4ngers oder eines Dritten auszuf\u00fchren, ber\u00fchrt nicht die Verpflichtung des Auftraggebers gegen\u00fcber dem Spediteur, die Verg\u00fctung sowie die sonstigen Aufwendungen (Frachten, Z\u00f6lle und sonstige Abgaben) zu tragen. Nachnahmeweisungen z. B. nach \u00a7 422 HGB, Art. 21 CMR bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“11. Nichteinhaltung von Lade- und Entladezeiten, Standgeld“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

11.1 Hat der Auftraggeber das Gut zu verladen oder entladen, ist er verpflichtet, die vereinbarte, ansonsten eine angemessene Lade- oder Entladezeit einzuhalten.<\/p>\n

11.2 Wird im Stra\u00dfeng\u00fcterverkehr f\u00fcr die Gestellung eines Fahrzeugs ein Zeitpunkt oder ein Zeitfenster vereinbart oder vom Spediteur avisiert, ohne dass der Auftraggeber, Verlader oder Empf\u00e4nger widerspricht, betr\u00e4gt die Lade- oder Entladezeit bei Komplettladungen (nicht jedoch bei sch\u00fcttbaren Masseng\u00fctern) unabh\u00e4ngig von der Anzahl der Sendungen pro Ladeoder Entladestelle bei Fahrzeugen mit 40 Tonnen zul\u00e4ssigem Gesamtgewicht pauschal jeweils maximal 2 Stunden f\u00fcr die Verladung bzw. die Entladung. Bei Fahrzeugen mit niedrigerem Gesamtgewicht reduzieren sich diese Zeiten einzelfallbezogen in angemessenen Umfang.<\/p>\n

11.3 Die Lade- oder Entladezeit beginnt mit der Ankunft des Stra\u00dfenfahrzeugs an der Lade- oder Entladestelle (z. B. Meldung beim Pf\u00f6rtner) und endet, wenn der Auftraggeber oder Empf\u00e4nger seinen Verpflichtungen vollst\u00e4ndig nachgekommen ist. Ist f\u00fcr die Gestellung des Stra\u00dfenfahrzeugs an der Ladeoder Entladestelle eine konkrete Leistungszeit vereinbart, so beginnt die Lade- oder Entladezeit nicht vor der f\u00fcr die Gestellung vereinbarten Uhrzeit.<\/p>\n

11.4 Wird die Lade- oder Entladezeit aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder aus Gr\u00fcnden, die nicht dem Risikobereich des Spediteurs zuzurechnen sind, \u00fcberschritten, hat der Auftraggeber dem Spediteur das vereinbarte, ansonsten ein angemessenes Standgeld als Verg\u00fctung zu zahlen.<\/p>\n

11.5 Die vorstehenden Bestimmungen finden entsprechende Anwendung, wenn der Spediteur verpflichtet ist, das Gut zu ver- oder entladen und der Auftraggeber ausschlie\u00dflich verpflichtet ist, das Gut zur Verladung bereitzustellen oder nach Entladung entgegenzunehmen.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“12. Leistungshindernisse, h\u00f6here Gewalt“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

12.1 Kann der Spediteur das Gut nicht oder nicht rechtzeitig \u00fcbernehmen, so hat er dies dem Auftraggeber oder Verlader unverz\u00fcglich anzuzeigen und entsprechende Weisungeneinzuholen. \u00a7 419 HGB findet entsprechende Anwendung. Der Auftraggeber bleibt berechtigt, den Verkehrsvertrag zu k\u00fcndigen, ohne dass der Spediteur berechtigt ist, Anspr\u00fcche nach \u00a7 415 Abs. 2 HGB geltend zu machen.<\/p>\n

12.2 Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich einer Vertragspartei zuzurechnen sind, befreien die Vertragsparteien f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und den Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Als solche Leistungshindernisse gelten h\u00f6here Gewalt, Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte, Streiks und Aussperrungen, Blockade von Bef\u00f6rderungswegen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse. Im Falle eines Leistungshindernisses ist jede Vertragspartei verpflichtet, die andere Partei unverz\u00fcglich zu unterrichten; der Spediteur ist zudem verpflichtet, Weisungen des Auftraggebers einzuholen.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“13. Ablieferung“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

13.1 Wird nach Ankunft an der Entladestelle erkennbar, dass die Entladung nicht innerhalb der Entladezeit durchgef\u00fchrt werden kann, hat der Spediteur dies dem Auftraggeber unverz\u00fcglich anzuzeigen und entsprechende Weisungen einzuholen. \u00a7 419 HGB findet Anwendung.<\/p>\n

13.2 Kann der Spediteur die vereinbarte Leistungszeit oder \u2013 mangels Vereinbarung \u2013 eine angemessene Zeit f\u00fcr die Ablieferung des Gutes nicht einhalten, hat er Weisungen bei seinem Auftraggeber oder dem Empf\u00e4nger einzuholen.<\/p>\n

13.3 Wird der Empf\u00e4nger in seiner Wohnung, in dem Gesch\u00e4ftsraum oder in einer Gemeinschaftseinrichtung, in der der Empf\u00e4nger wohnt, nicht angetroffen, kann das Gut, soweit nicht offenkundige Zweifel an deren Empfangsberechtigung bestehen, abgeliefert werden<\/p>\n

13.3.1 in der Wohnung an einen erwachsenen Familienangeh\u00f6rigen, eine in der Familie besch\u00e4ftigten Person oder einen erwachsenen st\u00e4ndigen Mitbewohner,<\/p>\n

13.3.2 in Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen an eine dort besch\u00e4ftigte Person,<\/p>\n

13.3.3 in Gemeinschaftseinrichtungen dem Leiter der Einrichtung oder einem dazu erm\u00e4chtigten Vertreter.<\/p>\n

13.4 Wenn der Spediteur mit dem Auftraggeber oder Empf\u00e4nger eine Vereinbarung getroffen hat, wonach die Ablieferung ohne k\u00f6rperliche \u00dcbergabe an den Empf\u00e4nger erfolgen soll (z. B. Nacht-, Garagen- oder Bandanlieferung), erfolgt die Ablieferung mit der tats\u00e4chlichen Bereitstellung des Gutes am vereinbarten Ort.<\/p>\n

13.5 Die Ablieferung darf nur unter Aufsicht des Auftraggebers, Empf\u00e4ngers oder eines dritten Empfangsberechtigten erfolgen. Die Ziffern 13.3 und 13.4 bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“14. Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen \u00fcber den Stand des Gesch\u00e4ftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausf\u00fchrung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers t\u00e4tig wird.<\/p>\n

14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausf\u00fchrung des Gesch\u00e4fts erh\u00e4lt und was er aus der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung erlangt, herauszugeben.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“15. Lagerung“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

15.1 Der Auftraggeber hat das Gut, soweit erforderlich, zu verpacken und zu kennzeichnen und Urkunden zur Verf\u00fcgung zu stellen sowie alle Ausk\u00fcnfte zu erteilen, die der Spediteur zur sachgerechten Lagerung ben\u00f6tigt.<\/p>\n

15.2 Die Lagerung erfolgt nach Wahl des Spediteurs in dessen eigenen oder, soweit dies nicht vertraglich ausgeschlossen ist, in fremden Lagerr\u00e4umen. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverz\u00fcglich schriftlich bekanntzugeben oder, falls ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken.<\/p>\n

15.3 Der Spediteur hat f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Instandhaltung und Pflege von Lagerhallen und anderen Lagerfl\u00e4chen, der Zufahrten auf den Betriebsfl\u00e4chen und die Sicherung des Gutes, insbesondere gegen Diebstahl, zu sorgen. Weitergehende Sicherungsma\u00dfnahmen, die z. B. \u00fcber die gesetzlichen Brandschutzvorschriften hinausgehen, bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen Vereinbarung.<\/p>\n

15.4 Mangels abweichender Vereinbarung<\/p>\n

15.4.1 beginnt die \u00dcbernahme des Gutes zur Lagerung mit dem Beginn der Entladung des Fahrzeugs durch den Spediteur und die Auslieferung des Gutes endet mit dem Abschluss der Verladung durch den Spediteur,<\/p>\n

15.4.2 erfolgt die Bestandsf\u00fchrung durch das Lagerverwaltungssystem des Spediteurs,<\/p>\n

15.4.3 erfolgt eine physische Inventur pro Jahr. Auf Weisung des Auftraggebers f\u00fchrt der Spediteur weitere physische Inventuren gegen Aufwandserstattung durch.<\/p>\n

15.5 Der Spediteur verpflichtet sich, bei \u00dcbernahme des Gutes, wenn ihm angemessene Mittel zur \u00dcberpr\u00fcfung zur Verf\u00fcgung stehen, eine Eingangskontrolle nach Art, Menge und Beschaffenheit des Gutes, Zeichen, Nummern, Anzahl der Packst\u00fccke sowie \u00e4u\u00dferlich erkennbare Sch\u00e4den gem\u00e4\u00df \u00a7 438 HGB durchzuf\u00fchren.<\/p>\n

15.6 Zur Sicherung des Gutes sind regelm\u00e4\u00dfig Kontrollen durch geeignetes Personal des Spediteurs durchzuf\u00fchren.<\/p>\n

15.7 Bei Fehlbest\u00e4nden und zu bef\u00fcrchtenden Ver\u00e4nderungen am Gut hat der Spediteur den Auftraggeber unverz\u00fcglich zu informieren und Weisung einzuholen. \u00a7 471 Abs. 2 HGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n

15.8 Weitergehende Leistungs- und Informationspflichten bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen Vereinbarung.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“16. Verg\u00fctung“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

Mit der vereinbarten Verg\u00fctung, die die Kosten der Bef\u00f6rderung und Lagerung einschlie\u00dft, sind alle nach dem Verkehrsvertrag zu erbringenden Leistungen abgegolten. Nachforderungen f\u00fcr im regelm\u00e4\u00dfigen Verlauf der Bef\u00f6rderung oder Lagerhaltung anfallende und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorhersehbare Kosten k\u00f6nnen nicht gesondert geltend gemacht werden, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Kalkulationsfehler gehen zu Lasten des Kalkulierenden. \u00a7\u00a7 412, 418, 419, 491, 492 588 bis 595 HGB und vergleichbare Regelungen aus internationalen \u00dcbereinkommen bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“17. Aufwendungs- und Freistellungsanspr\u00fcche“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

17.1 Der Spediteur hat Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die er den Umst\u00e4nden nach f\u00fcr erforderlich halten durfte und nicht zu vertreten hat, insbesondere Beitr\u00e4ge zu Havereiverfahren, Detention- oder Demurrage-Kosten, Nachverpackungen zum Schutz des Gutes.<\/p>\n

17.2 Wenn der Auftraggeber den Spediteur beauftragt, Gut in Empfang zu nehmen und bei der Ablieferung an den Spediteur Frachten, Wertnachnahmen, Z\u00f6lle, Steuern oder sonstige Abgaben oder Spesen gefordert werden, ist der Spediteur berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese \u2013 soweit er sie den Umst\u00e4nden nach f\u00fcr erforderlich halten durfte \u2013 auszulegen und vom Auftraggeber Erstattung zu verlangen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.<\/p>\n

17.3 Von Aufwendungen wie Frachtforderungen, Beitr\u00e4gen zu Havereiverfahren, Z\u00f6llen, Steuern und sonstigen Abgaben, die an den Spediteur, insbesondere als Verf\u00fcgungsberechtigten oder als Besitzer fremden Gutes gestellt werden, hat der Auftraggeber den Spediteur auf Aufforderung zu befreien, wenn sie der Spediteur nicht zu vertreten hat.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“18. Rechnungen, fremde W\u00e4hrungen“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

18.1 Verg\u00fctungsanspr\u00fcche des Spediteurs erfordern den Zugang einer den gesetzlichen Anforderungen gen\u00fcgenden Rechnung oder Zahlungsaufstellung. Mangels abweichender Vereinbarung erfordert die F\u00e4lligkeit bei unstreitiger Ablieferung nicht die Vorlage eines Ablieferungsnachweises.<\/p>\n

18.2 Der Spediteur ist berechtigt, von ausl\u00e4ndischen Auftraggebern oder Empf\u00e4ngern nach seiner Wahl Zahlung in ihrer Landesw\u00e4hrung oder in Euro zu verlangen.<\/p>\n

18.3 Schuldet der Spediteur fremde W\u00e4hrung oder legt er fremde W\u00e4hrung aus, so ist er berechtigt, entweder Zahlung in der fremden W\u00e4hrung oder in Euro zu verlangen. Verlangt er Zahlung in Euro, so erfolgt die Umrechnung zu dem am Tage der Zahlung des Spediteurs amtlich festgesetzten Kurs, den der Spediteur nachzuweisen hat.<\/p>\n

18.4 Eine Zahlungsabwicklung im Gutschriftenverfahren ist ausdr\u00fccklich zu vereinbaren. Im Zweifel hat der Auftraggeber Gutschriften nach Leistungserbringung sofort zu erteilen. Ziff. 18.1 Satz 1 findet auf das Gutschriftenverfahren keine Anwendung.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“19. Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

Gegen\u00fcber Anspr\u00fcchen aus dem Verkehrsvertrag und damit zusammenh\u00e4ngenden au\u00dfervertraglichen Anspr\u00fcchen ist eine Aufrechnung oder Zur\u00fcckbehaltung nur zul\u00e4ssig, wenn der Gegenanspruch f\u00e4llig, unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“20. Pfand- und Zur\u00fcckbehaltungsrecht“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

20.1 Zur Absicherung seiner Forderungen aus verkehrsvertraglichen Leistungen darf der Spediteur sich auf die ihm zustehenden gesetzlichen Pfand- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte berufen.<\/p>\n

20.2 Die Pfandverwertung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Ma\u00dfgabe, dass<\/p>\n

20.2.1 bei Aus\u00fcbung des gesetzlichen Pfandrechts des Frachtf\u00fchrers oder Verfrachters die Androhung des Pfandverkaufs und die erforderlichen Benachrichtigungen an den Empf\u00e4nger zu richten sind,<\/p>\n

20.2.2 an die Stelle der in \u00a7 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat die von einer Woche tritt.<\/p>\n

20.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Aus\u00fcbung des Pfandrechts zu untersagen, wenn er dem Spediteur ein hinsichtlich seiner Forderungen gleichwertiges Sicherungsmittel (z. B. selbstschuldnerische Bankb\u00fcrgschaft) einr\u00e4umt.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“21. Versicherung des Gutes“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

21.1 Der Spediteur besorgt die Versicherung des Gutes (z. B. Transport- oder Lagerversicherung) bei einem Versicherer seiner Wahl, wenn der Auftraggeber ihn damit vor \u00dcbergabe des Gutes beauftragt.<\/p>\n

21.2 Der Spediteur hat die Versicherung des Gutes zu besorgen, wenn dies im Interesse des Auftraggebers liegt. Der Spediteur darf dies insbesondere vermuten, wenn<\/p>\n

21.2.1 der Spediteur bei einem fr\u00fcheren Verkehrsvertrag im Rahmen noch laufender Gesch\u00e4ftsbeziehung eine Versicherung besorgt hat,<\/p>\n

21.2.2 der Auftraggeber im Auftrag einen \u201eWarenwert f\u00fcr eine Versicherung des Gutes\u201c angegeben hat.<\/p>\n

21.3 Die Vermutung des Interesses an der Eindeckung einer Versicherung nach Ziffer 21.2 besteht insbesondere nicht, wenn 21.3.1 der Auftraggeber die Eindeckung untersagt,<\/p>\n

21.3.2 der Auftraggeber ein Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder Lagerhalter ist.<\/p>\n

21.4 Der Spediteur hat bei der Besorgung einer Versicherung Weisungen des Auftraggebers insbesondere hinsichtlich Versicherungssumme und der zu deckenden Gefahren zu befolgen. Erh\u00e4lt er keine Weisung, hat der Spediteur nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen \u00fcber Art und Umfang der Versicherung zu entscheiden und sie zu markt\u00fcblichen Bedingungen abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n

21.5 Kann der Spediteur wegen der Art der zu versichernden G\u00fcter oder aus einem anderen Grund keinen Versicherungsschutz eindecken, hat der Spediteur dies dem Auftraggeber unverz\u00fcglich mitzuteilen. 21.6 Besorgt der Spediteur nach Vertragsabschluss auf Weisung des Auftraggebers eine Versicherung, \u00fcbernimmt er die Einziehung eines Entsch\u00e4digungsbetrags oder sonstige T\u00e4tigkeiten bei Abwicklung von Versicherungsf\u00e4llen und Havareien, so steht ihm auch ohne Vereinbarung eine orts\u00fcbliche, ansonsten angemessene Verg\u00fctung neben dem Ersatz seiner Auslagen zu.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“22. Haftung des Spediteurs, Abtretung von Ersatzanspr\u00fcchen“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

22.1 Der Spediteur haftet f\u00fcr Sch\u00e4den nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften. Es gelten jedoch die folgenden Regelungen, soweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.<\/p>\n

22.2 In allen F\u00e4llen, in denen der Spediteur nach den Ziffern 23.3 und 24 verschuldensabh\u00e4ngig f\u00fcr Verlust oder Besch\u00e4digung des Gutes (G\u00fctersch\u00e4den) haftet, hat er statt Schadenersatz Wert- und Kostenersatz entsprechend den \u00a7\u00a7 429, 430, 432 HGB zu leisten.<\/p>\n

22.3 Bei Inventurdifferenzen kann der Spediteur bei gleichzeitigen Fehl- und Mehrbest\u00e4nden desselben Auftraggebers zur Ermittlung des Wertersatzes in den von Ziffer 24 erfassten F\u00e4llen eine wertm\u00e4\u00dfige Saldierung des Lagerbestands vornehmen.<\/p>\n

22.4 Hat der Spediteur aus einem Schadenfall, f\u00fcr den er nicht haftet, Anspr\u00fcche gegen einen Dritten oder hat der Spediteur gegen einen Dritten seine eigene Haftung \u00fcbersteigende Ersatzanspr\u00fcche, so hat er diese Anspr\u00fcche dem Auftraggeber auf dessen Verlangen abzutreten, es sei denn, dass der Spediteur aufgrund besonderer Abmachung die Verfolgung der Anspr\u00fcche f\u00fcr Rechnung und Gefahr des Auftraggebers \u00fcbernimmt. \u00a7\u00a7 437, 509 HGB bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“23. Haftungsbegrenzungen“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

23.1 Die Haftung des Spediteurs f\u00fcr G\u00fctersch\u00e4den in seiner Obhut gem\u00e4\u00df \u00a7 431 Abs. 1, 2 und 4 HGB ist mit Ausnahme von Sch\u00e4den aus Seebef\u00f6rderungen und verf\u00fcgten Lagerungen der H\u00f6he nach wie folgt begrenzt:<\/p>\n

23.1.1 auf 8,33 Sonderziehungsrechte f\u00fcr jedes Kilogramm, wenn der Spediteur \u2013 Frachtf\u00fchrer im Sinne von \u00a7 407 HGB, \u2013 Spediteur im Selbsteintritt, Fixkosten- oder Sammelladungsspediteur im Sinne von \u00a7\u00a7 458 bis 460 HGB oder \u2013 Obhutsspediteur im Sinne von \u00a7 461 Abs. 1 HGB ist;<\/p>\n

23.1.2 auf 2 statt 8,33 Sonderziehungsrechte f\u00fcr jedes Kilogramm, wenn der Auftraggeber mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag \u00fcber eine Bef\u00f6rderung mit verschiedenartigen Bef\u00f6rderungsmitteln unter Einschluss einer Seebef\u00f6rderung geschlossen hat und der Schadenort unbekannt ist. Bei bekanntem Schadenort bestimmt sich die Haftung nach \u00a7 452a HGB unter Ber\u00fccksichtigung der Haftungsausschl\u00fcsse und Haftungsbegrenzungen der ADSp.<\/p>\n

23.1.3 \u00dcbersteigt die Haftung des Spediteurs aus Ziffer 23.1.1. einen Betrag von 1,25 Millionen Euro je Schadenfall, ist seine Haftung au\u00dferdem begrenzt aus jedem Schadenfall h\u00f6chstens auf einen Betrag von 1,25 Millionen Euro oder 2 Sonderziehungsrechte f\u00fcr jedes Kilogramm, je nachdem, welcher Betrag h\u00f6her ist.<\/p>\n

23.2 Die Haftung des Spediteurs bei G\u00fctersch\u00e4den in seiner Obhut ist bei einem Verkehrsvertrag \u00fcber eine Seebef\u00f6rderung und bei grenz\u00fcberschreitenden Bef\u00f6rderungen auf den f\u00fcr diese Bef\u00f6rderung gesetzlich festgelegten Haftungsh\u00f6chstbetrag begrenzt. Ziffer 25 bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n

23.3 In den von Ziffern 23.1 und 23.2 nicht erfassten F\u00e4llen (wie \u00a7 461 Abs. 2 HGB, \u00a7\u00a7 280 ff BGB) ist die Haftung des Spediteurs f\u00fcr G\u00fctersch\u00e4den entsprechend \u00a7 431 Abs. 1, 2 und 4 HGB der H\u00f6he nach begrenzt<\/p>\n

23.3.1 bei einem Verkehrsvertrag \u00fcber eine Seebef\u00f6rderung oder eine Bef\u00f6rderung mit verschiedenartigen Bef\u00f6rderungsmitteln unter Einschluss einer Seebef\u00f6rderung auf 2 Sonderziehungsrechte f\u00fcr jedes Kilogramm,<\/p>\n

23.3.2 bei allen anderen Verkehrsvertr\u00e4gen auf 8,33 Sonderziehungsrechte f\u00fcr jedes Kilogramm.<\/p>\n

23.3.3 Au\u00dferdem ist die Haftung des Spediteurs begrenzt aus jedem Schadenfall h\u00f6chstens auf einen Betrag von 1,25 Millionen Euro.<\/p>\n

23.4 Die Haftung des Spediteurs f\u00fcr andere als G\u00fctersch\u00e4den mit Ausnahme von Sch\u00e4den bei verf\u00fcgten Lagerungen, Personensch\u00e4den und Sachsch\u00e4den an Drittgut ist der H\u00f6he nach begrenzt auf das Dreifache des Betrags, der bei Verlust des Gutes nach Ziffer 23.3.1 bzw. 23.3.2 zu zahlen w\u00e4re. Au\u00dferdem ist die Haftung des Spediteurs begrenzt aus jedem Schadenfall h\u00f6chstens auf einen Betrag von 125.000 Euro. 23.4.1 Die \u00a7\u00a7 413 Abs. 2, 418 Abs. 6, 422 Abs. 3, 431 Abs. 3, 433, 445 Abs. 3, 446 Abs.2, 487 Abs. 2, 491 Abs. 5, 520 Abs. 2, 521 Abs. 4, 523 HGB sowie entsprechende Haftungsbestimmungen in internationalen \u00dcbereinkommen, von denen im Wege vorformulierter Vertragsbedingungen nicht abgewichen werden darf, bleiben unber\u00fchrt. 23.4.2 Ziffer 23.4 findet keine Anwendung auf gesetzliche Vorschriften wie Art. 25 M\u00dc, Art. 5 CIM oder Art. 20 CMNI, die die Haftung des Spediteurs erweitern oder zulassen, diese zu erweitern.<\/p>\n

23.5 \u00dcbersteigt die Haftung des Spediteurs aus den Ziffern 23.1, 23.3 und 23.4 einen Betrag von 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, ist seine Haftung unabh\u00e4ngig davon, wie viele Anspr\u00fcche aus einem Schadenereignis erhoben werden, au\u00dferdem begrenzt h\u00f6chstens auf 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis oder 2 Sonderziehungsrechte f\u00fcr jedes Kilogramm der verlorenen und besch\u00e4digten G\u00fcter, je nachdem, welcher Betrag h\u00f6her ist; bei mehreren Gesch\u00e4digten haftet der Spediteur anteilig im Verh\u00e4ltnis ihrer Anspr\u00fcche.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“24. Haftungsbegrenzungen bei verf\u00fcgter Lagerung, Inventuren und Wertdeklaration“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

24.1 Die Haftung des Spediteurs bei G\u00fctersch\u00e4den ist bei einer verf\u00fcgten Lagerung der H\u00f6he nach begrenzt 24.1.1 entsprechend \u00a7 431 Abs. 1, 2 und 4 HGB auf 8,33 Sonderziehungsrechte f\u00fcr jedes Kilogramm, 24.1.2 h\u00f6chstens 35.000 Euro je Schadenfall.<\/p>\n

24.1.3 Besteht der Schaden eines Auftraggebers in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestands, ist die Haftung des Spediteurs abweichend von Ziffer 24.1.2 der H\u00f6he nach auf 70.000 Euro pro Jahr begrenzt, unabh\u00e4ngig von Anzahl und Form der durchgef\u00fchrten Inventuren und von der Zahl der f\u00fcr die Inventurdifferenz urs\u00e4chlichen Schadenf\u00e4lle.<\/p>\n

24.2 Der Auftraggeber kann gegen Zahlung eines zu vereinbarenden Zuschlags vor Einlagerung in Textform einen Wert zur Erh\u00f6hung der Haftung angeben, der die in Ziffer 24.1 bestimmten H\u00f6chstbetr\u00e4ge \u00fcbersteigt. In diesem Fall tritt der jeweils angegebene Wert an die Stelle des betreffenden H\u00f6chstbetrages.<\/p>\n

24.3 Die Haftung des Spediteurs f\u00fcr andere als G\u00fctersch\u00e4den mit Ausnahme von Personensch\u00e4den und Sachsch\u00e4den an Drittgut ist bei einer verf\u00fcgten Lagerung begrenzt auf 35.000 Euro je Schadenfall.<\/p>\n

24.4 Die Haftung des Spediteurs \u2013 mit Ausnahme von Personensch\u00e4den und Sachsch\u00e4den an Drittgut \u2013 ist in jedem Fall, unabh\u00e4ngig davon, wie viele Anspr\u00fcche aus einem Schadenereignis erhoben werden, bei einer verf\u00fcgten Lagerung auf 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis begrenzt; bei mehreren Gesch\u00e4digten haftet der Spediteur anteilig im Verh\u00e4ltnis ihrer Anspr\u00fcche. Ziffer 24.2 bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“25. Haftungsausschluss bei See- und Binnenschiffsbef\u00f6rderungen“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

25.1 Gem\u00e4\u00df \u00a7 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB ist vereinbart, dass der Spediteur in seiner Stellung als Verfrachter ein Verschulden seiner Leute und der Schiffsbesatzung nicht zu vertreten hat, wenn der Schaden durch ein Verhalten bei der F\u00fchrung oder der sonstigen Bedienung des Schiffes, jedoch nicht bei der Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen, die \u00fcberwiegend im Interesse der Ladung getroffen wurden, oder durch Feuer oder Explosion an Bord eines Schiffes entstanden ist.<\/p>\n

25.2 Gem\u00e4\u00df Art. 25 Abs. 2 CMNI ist vereinbart, dass der Spediteur in seiner Stellung als Frachtf\u00fchrer oder ausf\u00fchrender Frachtf\u00fchrer nicht f\u00fcr Sch\u00e4den haftet, die<\/p>\n

25.2.1 durch eine Handlung oder Unterlassung des Schiffsf\u00fchrers, Lotsen oder sonstiger Rechtspersonen im Dienste des Schiffes oder eines Schub- oder Schleppbootes bei der nautischen F\u00fchrung oder der Zusammenstellung oder Aufl\u00f6sung eines Schub- oder Schleppverbandes verursacht werden, vorausgesetzt, der Spediteur hat seine Pflichten nach Art. 3 Abs. 3 CMNI hinsichtlich der Besatzung erf\u00fcllt, es sei denn, die Handlung oder Unterlassung wird in der Absicht, den Schaden herbeizuf\u00fchren, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde,<\/p>\n

25.2.2 durch Feuer oder Explosion an Bord des Schiffes verursacht worden, ohne dass nachgewiesen wird, dass das Feuer oder die Explosion durch ein Verschulden des Spediteurs, des ausf\u00fchrenden Frachtf\u00fchrers oder ihrer Bediensteten oder Beauftragten oder durch einen Mangel des Schiffes verursacht wurde,<\/p>\n

25.2.3 auf vor Beginn der Reise bestehende M\u00e4ngel seines oder eines gemieteten oder gecharterten Schiffes zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, wenn er beweist, dass die M\u00e4ngel trotz Anwendung geh\u00f6riger Sorgfalt vor Beginn der Reise nicht zu entdecken waren. 25.3 Ziffer 22.4 bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“26. Au\u00dfervertragliche Anspr\u00fcche“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -begrenzungen finden nach Ma\u00dfgabe der \u00a7\u00a7 434, 436 HGB auch auf au\u00dfervertragliche Anspr\u00fcche Anwendung. Ziffer 23.4.1 findet entsprechende Anwendung.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“27. Qualifiziertes Verschulden“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

27.1 Die in den Ziffern 22.2, 22.3, 23.3 und 23.4 i.V.m. 23.5, 24 sowie 26 genannten Haftungsausschl\u00fcsse und -begrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist 27.1.1 durch Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Spediteurs oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen oder<\/p>\n

27.1.2 durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzanspr\u00fcche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.<\/p>\n

27.2 Abweichend von Ziffer 27.1.2 entfallen die Haftungsbegrenzungen in Ziffer 24.1 und 24.2 nur bei einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.<\/p>\n

27.3 \u00a7\u00a7 435, 507 HGB bleiben in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich unber\u00fchrt.<\/p>\n

27.4 Ziffer 27.1 findet keine Anwendung auf gesetzliche Vorschriften wie Art. 25 M\u00dc, Art. 36 CIM oder Art. 20, 21 CMNI, die die Haftung des Spediteurs erweitern oder zulassen, diese zu erweitern, oder die Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten ausdehnen.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“28. Haftungsversicherung des Spediteurs“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Wahl eine Haftungsversicherung zu markt\u00fcblichen Bedingungen abzuschlie\u00dfen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung einer H\u00f6chstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zul\u00e4ssig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.<\/p>\n

28.2 Der Spediteur hat dem Auftraggeber auf Verlangen das Bestehen eines g\u00fcltigen Haftungsversicherungsschutzes durch die Vorlage einer Versicherungsbest\u00e4tigung nachzuweisen. Erbringt er diesen Nachweis nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Auftraggeber den Verkehrsvertrag au\u00dferordentlich k\u00fcndigen.<\/p>\n

28.3 Der Spediteur darf sich gegen\u00fcber dem Auftraggeber auf die Haftungsbestimmungen der ADSp nur berufen, wenn er bei Auftragserteilung einen ausreichenden Versicherungsschutz vorh\u00e4lt.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“29. Auftraggeberhaftung“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

29.1 Die Haftung des Auftraggebers aus \u00a7\u00a7 414, 455, 468 und 488 HGB ist begrenzt auf 200.000 Euro je Schadenereignis.<\/p>\n

29.2 Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung bei Personensch\u00e4den, also Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, oder wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Auftraggebers oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzanspr\u00fcche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“30. Anzuwendendes Recht, Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

30.1 F\u00fcr die Rechtsbeziehung zwischen Spediteur und Auftraggeber gilt deutsches Recht.<\/p>\n

30.2 Der Erf\u00fcllungsort ist f\u00fcr alle Beteiligten der Ort derjenigen Niederlassung des Spediteurs, an die der Auftrag oder die Anfrage gerichtet ist.<\/p>\n

30.3 Der Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Verkehrsvertrag, seiner Anbahnung oder im Zusammenhang damit entstehen, ist f\u00fcr alle Beteiligten, soweit sie Kaufleute sind, entweder der Ort der Niederlassung des Auftraggebers oder derjenigen Niederlassung des Spediteurs, an die der Auftrag oder die Anfrage gerichtet ist. Die vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung gilt im Fall der Art. 31 CMR und 46 \u00a7 1 CIM als zus\u00e4tzliche Gerichtsstandsvereinbarung, im Falle der Art. 39 CMR, 33 M\u00dc, 28 WA nicht.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“31. Geheimhaltung“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

Die Parteien sind verpflichtet, s\u00e4mtliche ihnen bei der Durchf\u00fchrung des Verkehrsvertrages bekannt werdenden, nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erf\u00fcllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=“32. Compliance“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ background_color=“#ffffff“ background_enable_color=“on“ global_colors_info=“{}“ open=“off“]<\/p>\n

32.1 Der Spediteur verpflichtet sich, Mindestlohnvorschriften und Vorschriften \u00fcber Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und best\u00e4tigt dies auf Verlangen des Auftraggebers in Textform. Der Spediteur stellt den Auftraggeber von seiner Haftung auf den Mindestlohn frei, wenn der Spediteur oder ein im Rahmen des Verkehrsvertrages mit dem Auftraggeber eingesetzter Nachunternehmer oder Entleiher Arbeitnehmern nicht den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und der Auftraggeber in Anspruch genommen wird.<\/p>\n

32.2 Der Spediteur hat im Fall von Bef\u00f6rderungen sicherzustellen, dass er oder der die Bef\u00f6rderung ausf\u00fchrende Unternehmer<\/p>\n

32.2.1 im Anwendungsbereich des G\u00fcKG Inhaber einer Erlaubnis nach \u00a7 3 G\u00fcKG oder einer Berechtigung nach \u00a7 6 G\u00fcKG oder einer Gemeinschaftslizenz ist oder eine solche Erlaubnis, Berechtigung oder Lizenz nicht unzul\u00e4ssig verwendet,<\/p>\n

32.2.2 im Anwendungsbereich des G\u00fcKG bei der Bef\u00f6rderung Fahrpersonal einsetzt, das die Voraussetzungen des \u00a7 7b Abs. 1 Satz 1 G\u00fcKG erf\u00fcllt,<\/p>\n

32.2.3 auf Anforderung alle bei der Bef\u00f6rderung gesetzlich mitzuf\u00fchrenden Dokumente vorlegt, soweit der Auftraggeber oder Dritte gesetzlichen Kontrollpflichten gen\u00fcgen m\u00fcssen.<\/p>\n

32.3 Der Spediteur oder der die Bef\u00f6rderung ausf\u00fchrende Unternehmer ist verpflichtet, die T\u00e4tigkeit seines Fahrpersonals so zu organisieren, dass die vorgeschriebenen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden k\u00f6nnen. Es besteht ein generelles Alkohol- und Drogenverbot beim F\u00fchren des Fahrzeugs.<\/p>\n

32.4 Beide Parteien verpflichten sich, die f\u00fcr ihr Unternehmen geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Sie unterst\u00fctzen und achten die Grunds\u00e4tze des \u201eGlobal Compact\u201c (\u201eUNGC\u201c), der allgemeinen Erkl\u00e4rung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die Erkl\u00e4rung der International Labor Organization \u00fcber grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 (\u201eDeclaration on Fundamental Principles and Rights at Work\u201c) in \u00dcbereinstimmung mit nationalen Gesetzen und Gepflogenheiten. Insbesondere werden beide Parteien in ihren Unternehmen<\/p>\n

32.4.1 keine Kinder besch\u00e4ftigen oder Zwangsarbeiter einsetzen,<\/p>\n

32.4.2 die jeweiligen nationalen Gesetze und Regelungen \u00fcber Arbeitszeiten, L\u00f6hne und Geh\u00e4lter und sonstige Arbeitgeberverpflichtungen einhalten,<\/p>\n

32.4.3 die geltenden Arbeits- und Gesundheitsbestimmungen einhalten und f\u00fcr ein sicheres und gesundheitsf\u00f6rderliches Arbeitsumfeld sorgen, um die Gesundheit der Besch\u00e4ftigten zu erhalten und Unf\u00e4lle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden,<\/p>\n

32.4.4 jegliche Diskriminierung aufgrund Rasse, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Geschlecht unterlassen,<\/p>\n

32.4.5 die internationalen Antikorruptionsstandards, wie sie im UNGC und lokalen Antikorruptions- und -bestechungsgesetzen festgelegt sind, beachten,<\/p>\n

32.4.6 alle geltenden Umweltgesetze und -regelungen einhalten,<\/p>\n

32.4.7 ihren Gesch\u00e4ftspartnern und Nachunternehmern antragen, die zuvor genannten Grunds\u00e4tze auch ihrem Handeln zugrunde zu legen.<\/p>\n

[\/et_pb_accordion_item][\/et_pb_accordion][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=“1″ disabled_on=“on|off|off“ _builder_version=“4.22.1″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_row _builder_version=“4.22.1″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.22.1″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_image src=“https:\/\/freede-transporte.de\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/Freede-Logo-rot-web.png“ title_text=“Freede-Logo-rot-web“ align=“center“ _builder_version=“4.23.1″ _module_preset=“default“ width=“58%“ global_colors_info=“{}“][\/et_pb_image][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Allgemeine Deutsche SpediteurbedingungenDie Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2017 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Gro\u00dfhandel, Au\u00dfenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband G\u00fcterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband M\u00f6belspedition und Logistik (AM\u00d6), Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutschen Speditions- und Logistikverband […]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","rank_math_lock_modified_date":false,"footnotes":""},"categories":[],"tags":[],"class_list":["post-317","page","type-page","status-publish","hentry"],"rankMath":{"parentDomain":"freede-transporte.de","noFollowDomains":[],"noFollowExcludeDomains":[],"noFollowExternalLinks":false,"featuredImageNotice":"Das angezeigte Beitragsbild sollte mindestens 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